Leistungsbeschreibung Dichtheitsüberprüfung nach § 61 a Landeswassergesetz

Dichtheitsprüfung - Warum?
Alle Gebäude mit Kanalanschluss unterliegen nach oben genanntem Paragraphen einer Untersuchungspflicht auf Dichtheit der Abwasserkanäle.

Außerhalb von Wasserschutzgebieten
Nach der Errichtung (Neubau) oder Änderung (Sanierung/Umbau) einer privaten Abwasseranlage sofort. Bestehende Abwasserleitungen spätestens bis zum 31.12.2015.

Innerhalb von Wasserschutzgebieten
Die Gemeinden müssen kürzere Zeiträume für die erstmalige Prüfung festsetzen, wenn die Grundstücke vor dem 01.01.1965 errichtet wurden.

Exakte Fristen werden durch die Stadt bzw. Gemeinde vorgegeben. Verantwortlich ist in aller Regel der Hauseigentümer.

 Was muss gemacht werden?

  • Zunächst wird der Kanalanschluss - außer bei Neubauten- gereinigt. Hierfür wird entweder vom Kanalanschlussschacht im Garten, einer Reinigungsöffnung (z. B. im Keller) oder durch Abbau einer Toilette mit Wasserdruck gespült.
  • Danach wird die Leitung mit einer Kamera in Augenschein genommen, ein Video aufgezeichnet und das Material und die Länge ermittelt. Dies ist wichtig, da hierüber bestimmt wird, wie viel Wasser verloren gehen darf.
  • Anschließend wird der Kanalanschluss abgesperrt und mit Wasser oder Luft befüllt. Nach einer Ruhephase wird der Wasserverlust bzw. Druckverlust gemessen.
  • Zum Schluss werden die Absperrungen wieder entfernt und gegebenenfalls abgebaute Toiletten montiert.
  • Sie erhalten vor Ort zunächst eine mündliche Aussage über den Zustand.
  • Spätestens mit der Rechnung erhalten Sie das Prüfprotokoll, das Sie der Stadt bzw. Gemeinde zusenden müssen.

Was kostet das?
Die Kosten hängen selbstverständlich von den örtlichen Gegebenheiten ab. Wir machen Ihnen gern auch schon telefonisch ein Angebot.

Was muss ich machen?
Rufen Sie uns unter unserer Paderborner Nummer 05251/503-6257 an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

 

 



 

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