Pflichten des Benutzers

Gewässerschutzbeauftragter

Benutzer von Gewässern, die an einem Tag
mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen,
haben einen oder mehrere Betriebsbeauftragte
für Gewässerschutz zu bestellen.

Die AWP erbringt seit Jahren die
Dienstleistung Gewässerschutzbeauftragter.

Zu ihren Aufgaben gehören die Einhaltung
von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen
im Interesse des Gewässerschutzes zu überwachen, insbesondere durch regelmäßige Kontrollen der Abwasseranlagen im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßen Betrieb. Der Gewässerschutzbeauftragte übergibt dem Benutzer jährlich einen Bericht.

Ziel ist es, die Aufgaben des Gewässerschutz-beauftragten wahrzunehmen, Betriebe zu entlasten und Umwelt zu schonen.


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